Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien

Das bei uns erworbene Gerät ist ein Elektrogerät. Der mitgelieferte Controller enthält eine fest verbaute Lithium-Ionen-Batterie. Für beides gelten gesonderte gesetzliche Informationspflichten, die wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen.

Elektro-Altgeräte (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern, das auf dem Gerät angebracht ist, weist auf diese Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Als privater Endnutzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte können unter anderem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (kommunale Wertstoffhöfe) unentgeltlich abgegeben werden. Sofern wir nach § 17 ElektroG zur Rücknahme verpflichtet sind, können Sie Altgeräte in dem dort vorgesehenen Umfang auch unentgeltlich an uns zurückgeben; nähere Angaben dazu finden Sie, sofern zutreffend, weiter unten.

Sie sind zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät vor der Abgabe zu löschen.

Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen nicht in Elektro-Altgeräten verbleiben und sind vor der Abgabe eines Altgeräts zu entnehmen, sofern sie zerstörungsfrei entnommen werden können. Die im Controller verbaute Batterie ist fest verbaut; Hinweise zur fachgerechten Entsorgung finden Sie in der Bedienungsanleitung.

Registrierungsnummer nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678

Batterien (BattDG)

Die im mitgelieferten Controller verbaute Lithium-Ionen-Batterie unterliegt den Vorgaben des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Auch Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden; das auf der Batterie angebrachte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist auf diese Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Sie können Altbatterien unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen sowie bei Vertreibern, die Batterien anbieten, in üblichen Haushaltsmengen zurückgeben. Eine Rückgabe ist ohne Neukauf möglich.

[PLATZHALTER] Hinweis nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wird im Admin eingetragen.

Warum die getrennte Entsorgung wichtig ist

Die getrennte Erfassung von Elektro-Altgeräten und Altbatterien dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz: Sie ermöglicht die umweltgerechte Aufbereitung und Verwertung der enthaltenen Materialien und verhindert, dass in Batterien enthaltene Stoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen.